Geschäftsordnung Jugendparlament Basel-Stadt Version 2.0, Stand vom 04.05.2025
Art 1: Jugendparlament
1 Das Jugendparlament Basel-Stadt ist ein Projekt (Event) des Jungen Rats Basel-Stadt, welches viermal jährlich durchgeführt wird und allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugänglich ist.
2 Das Jugendparlament findet an einem ganzen Samstag, Vor- und Nachmittag, im Basler Rathaus statt und beinhaltet in der Regel Frühstück, Mittagessen und ein anschliessendes Apéro.
3 Die Sessionen und Sitzungen des Vorstands werden in einer für alle verständlichen deutschen Sprache (Dialekt oder Hochdeutsch) abgehalten.
Art 2: Geschäftsordnung
1 Die Geschäftsordnung bildet die Basis des Jugendparlaments. Es muss nach ihren Regeln gehandelt und alle Entscheidungen auf ihrer Basis getroffen werden.
2 Die Geschäftsordnung ist nicht ausser Kraft zu setzen. Für:
gilt eine Ewigkeitsklausel.
3 Die Geschäftsordnung kann durch den Vorstand geändert werden. Dafür ist ein Mehr von mindestens 5 Stimmen nötig. Vorstandsmitglieder können für eine Abstimmung sowohl physisch als auch digital anwesend sein, um über eine gültige Stimme zu verfügen.
4 der Vorstand muss das JuPa über Änderungen an der Geschäftsordnung informieren.
Art 3: Ziele
1 Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen für politische und gesellschaftliche Themen sensibilisiert werden. Ausserdem soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, durch die Darlegung sachlicher Informationen und die Konfrontierung mit diversen politischen Ansichten, auf neutraler Basis eine Meinung zu bilden.
2 Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen ihre Anliegen und Wünsche einbringen können. Dabei soll sich das Jugendparlament in Form von Positionspapieren und Petitionen Gehör verschaffen und zum Sprachrohr der Basler Jugend werden. Mit dem endgültigen Ziel, mit Initiativrecht in die Legislative des Kantons eingebunden zu werden.
3 Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen die politischen Prozesse und die politische Arbeit kennenlernen; lernen, Kompromisse einzugehen, Lösungen zu finden und zu argumentieren.
Art 4: Neutralität
1 Das Jugendparlament verpflichtet sich, keine politischen Meinungen und Strömungen zu bevorzugen oder aktiv zu verbreiten. Es ist neutraler Boden und zugänglich für Jugendliche und junge Erwachsene aller politischen Lager.
2 Was dabei auf diesem neutralen Boden entsteht, steht den Jugendlichen und jungen Erwachsenen frei. Somit haben sie das Recht, als Jugendparlament Partei zu ergreifen und sich klar zu positionieren.
3 Die Leitung des Jugendparlaments bemüht sich dabei um eine politische Ausgewogenheit und eine Repräsentation möglichst aller politischen Lager.
4 Es wird für alle Teilnehmer*innen eine faire und gleichberechtigte Partizipation an der Session ermöglicht.
Art 5: Verhaltensregeln
1 Im Jugendparlament herrscht ein respektvoller Umgang. Es werden keine Beleidigungen, Diskriminierungen oder andere physische oder psychische Übergriffe geduldet.
2 Das Gegenüber und seine Meinung wird respektiert.
3 Es werden keine menschenverachtenden Aussagen geduldet.
4 Die Session (Ablauf, Debatten und Voten) darf nicht mutwillig gestört werden.
5 Die Teilnehmer*innen dürfen während der Dauer der Veranstaltung das Jupa nicht unabgemeldet verlassen.
6 Es wird sich nicht gegen allgemeine Beschlüsse oder Beschlüsse des Vorstands hinweggesetzt oder diese verweigert.
Art 6: Vorstand
1 Der Vorstand organisiert und leitet das Jugendparlament.
2 Die Vorstandssitzungen werden von der hauptverantwortlichen Person für das Jugendparlament aus dem Jungen Rat geleitet, welche damit einhergehend auch gleichzeitig das Amt der/des Organisator*in allgemein trägt.
3 Er besteht aus sieben Mitgliedern, von welchen drei aus dem Jungen Rat und vier aus dem Jugendparlament stammen. Dabei konzentrieren sich die Mitglieder des Jungen Rates eher auf die Organisation und die Mitglieder des Jupas eher auf grundlegende Richtungsfragen des Jugendparlaments.
4 Die vier Mitglieder aus dem Jugendparlament werden alljährlich vom Jugendparlament gewählt.
5 Mitglieder des Vorstands können, wenn sie in der Session keine tragenden Ämter (Sessionsleiter*in, Abstimmungsmanager*in, Protokollführer*in) ausüben, in denen sie als klare Autoritäten vor dem Jugendparlament sitzen, ebenfalls frei ihre Meinung äussern. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass dies nicht mit dem Ziel einer Agitation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschehen darf, mit welcher die Autorität des Vorstands ausgenutzt werden würde.
8 Die Vorstandssitzungen sind geheim und dürfen nicht nach aussen, insbesondere nicht ins JuPa kommuniziert werden. Ferner unterliegt der Vorstand dem Kollegialitätsprinzip, er tritt also als Einheit auf und kommuniziert seine Beschlüsse ebenso einheitlich.
Die Geheimhaltung der Sitzungen gilt ebenso für die Vorstandswahlen, die Kollegialität nicht.
Art 7: Wahl
1 Kandidatur
Vor der Session: Bis eine Woche vor Sessions-Beginn können die Jupaler*innen ihre Kandidatur bekanntgeben. Hierfür müssen sie bereits einmal an einer Session innerhalb des letzten Jahres als Teil des Plenums teilgenommen haben. Sie stellen sich in einem kurzen Schreiben dem Jupa vor und legen ihre Beweggründe für die Kandidatur dar. Diese eingereichten Dokumente werden anschliessend an alle Teilnehmer*innen der nächsten Session digital zugestellt.
In der Session: In der Session stellen sich die Kandidat*innen dem Plenum persönlich vor und stehen für eventuelle Fragen zur Verfügung. In diesem Schritt sind des Weiteren Spontankandidaturen aus dem Plenum möglich. Kommt es auf diesem Weg zur Wahl einer Person aus dem Plenum in den Jupa-Vorstand, so muss diese Person die notwendigen Dokumente innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl im Anschluss ausfüllen und einreichen.
2 Die Wahl des Jupa-Vorstandes geschieht unter Anwendung des Majorzwahlsystemes.
Im ersten Wahlgang muss eine absolute Mehrheit erreicht werden, wobei diese als [ (Anzahl zu verteilender Sitze: Anzahl der Kandidierenden) x Anzahl Stimmberechtigter] definiert wird und dieser daraus errechnete Wert übertroffen werden muss, um eine Mehrheit zu erreichen. Die Stimmberechtigten haben jeweils so viele Stimmen, wie freie Plätze im Vorstand zu vergeben sind. Sie können die Stimmen beliebig an die Kandidierenden vergeben, dürfen allerdings einzelne Kandidierende maximal 3-mal wählen.
Werden in diesem ersten Wahlgang nicht alle zu verteilenden Sitze belegt, so kommt es zu einem zweiten Wahlgang. In diesem zweiten Wahlgang muss keine Mehrheit erreicht werden, es füllen die Kandidierenden mit den meisten Stimmen die noch zu vergebenden Plätze auf. Die Stimmberechtigten haben jeweils so viele Stimmen, wie freie Plätze im Vorstand zu vergeben sind. Sie können die Stimmen beliebig an die Kandidierenden vergeben, dürfen allerdings einzelne Kandidierende maximal 3-mal wählen.
Dieses Wahlsystem gilt für alle Wahlen des Jupa-Vorstandes, gleich ob es sich bei der Wahl um eine Gesamterneuerungswahl oder Ersatzwahl handelt.
3 Die Sessionsleitung hat für einen fairen und gleichen Wettbewerb während der Wahl zu sorgen.
7 Wahlbetrug oder versuchter Wahlbetrug sind strengstens untersagt und werden mit einer Verwarnung, also dem temporären Ausschluss aus der Sitzung geahndet. Teilnehmende sowie Kandidierende verlieren für die Wahl ihr Stimmrecht, Kandidierende werden zusätzlich von der Wahl ausgeschlossen.
Zu Wahlbetrug zählt jede Manipulation des Resultats sowie eine physische oder psychische Unterdruck-Setzung von stimmberechtigten Personen.
Art 8: Ämter
1 Innerhalb des Vorstands werden verschiedene Ämter verteilt, welche entweder beschränkt für eine Session oder auch längerfristig ausgeübt werden. Gewisse Ämter können auch von Personen ausserhalb des Vorstands (Junger Rat, Jupa) ausgeführt werden:
1. Organisatorische Ämter
2. Sessions interne Ämter
3. Sessions-übergreifende Ämter
Art 9: Abstimmungsordnung
1 Stimmberechtigt sind alle, die sich regulär für die Session angemeldet haben und die Mitglieder des Vorstands.
7 Jede*r besitzt die gleiche Anzahl an Stimmen; bei Abstimmungen eine, bei Wahlen so viele wie spezifisch vorgesehen.
3 Es ist verboten, den Nachbarn oder die Nachbarin bei der Abstimmung zu stören.
4 Mit den Abstimmungskonsolen darf nicht gespielt werden; es ist eine Wahl zu treffen, den entsprechenden Knopf zu betätigen und es dabei zu belassen.
5 Es ist verboten, zufällig abzustimmen; wer sich nicht entscheiden kann, enthält sich.
Art 10: Abstimmungsverlauf
1 Debatte
Phase a) Präsentation:
Das Petitionsteam schickt Vertreter*innen ans Rednerpult, welche die Petition vorstellen. Während der Präsentation dürfen mit Handzeichen vom Plenum Verständnisfragen gestellt werden.
Phase b) Diskussion:
Nach der Präsentation bleiben die Vertreter*innen der Petitionsgruppe am Rednerpult und stellen sich weiteren Voten, Verständnisfragen und Änderungsvorschlägen des Plenums. Die Jupaler*innen melden sich per Handzeichen und müssen zuerst die Art ihres Beitrags nennen:
Die Vertreter*innen können zu jedem Beitrag kurz Stellung nehmen, Fragen beantworten und Voten erwidern. Änderungsvorschläge können sie erstens annehmen und in die Petition integrieren. Dann wird eine kurze Pause gemacht und die Petitionsgruppe zieht sich mit der Person, die den Änderungsvorschlag gemacht hat, zur Integration des Vorschlags in den Text, zurück. Zweitens ablehnen und drittens darüber abstimmen lassen. Bei einem positiven Ergebnis der Abstimmung greift dieselbe Prozedur wie oben beschrieben.
2 Abstimmung (ganze Petition oder Integration Änderungsvorschlag)
Phase a) Abschlussvoten:
Nach der Debatte verlassen die Vertreter*innen des Petitionsteams das Rednerpult. Alle Jupaler*innen können nun bei der Sessions-Leitung einen Zettel mit Namen abgeben. Damit können sie sich für ein Abschlussvotum am Rednerpult anmelden. Nach der Diskussion wird zur Vorbereitung der Abschlussvoten eine kleine Pause eingelegt. Zu diesem Zeitpunkt kann das Plenum keine Verständnisfragen, Änderungsvorschläge und Voten mehr einbringen.
Phase b) Abstimmung:
Der/Die Abstimmungsmanager*in schaltet eine PowerPoint mit Titel der Petition und/oder genauer Fragestellung auf. Der/die Sessionsleiter*in fragt ein letztes Mal ins Plenum, ob alles verständlich ist und öffnet die Abstimmung.
Die Hälfte der Petitionen (bei ungerader Zahl wird abgerundet) wird am Ende verabschiedet und eingereicht. Damit werden die zahlreichen Ideen und Vorschläge gefiltert und nur die wichtigsten Anliegen des Jupas weiterverfolgt. Das genaue Abstimmungsverfahren (mit oder ohne Stichwahl) wird für jede Situation eigens angepasst und festgelegt.
Phase c) Resultats-Verkündung:
Der/Die Sessionsleiter*in verkündet das Resultat. Die Jupaler*innen können nun einen Antrag auf Abstimmungs-
wiederholung stellen. Ein solcher Antrag muss auf einem oder mehreren der folgenden Gründe basieren:
Der Vorstand kann den Antrag entweder annehmen, ablehnen oder darüber im Plenum abstimmen lassen. Der Entscheid muss begründet werden.
Art 11: Regelverstoss
1 Bei einem Verstoss gegen die Geschäftsordnung kann der/die Sessionsleiter*in eine Ermahnung aussprechen. Bei der dritten Ermahnung gibt es eine Verwarnung. Nach einer Verwarnung gibt es ein kurzes Gespräch der betroffenen Person mit dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern. Gibt es danach einen weiteren Verstoss, erhält die Person eine zweite Verwarnung und wird bis zur nächsten Pause aus der Sitzung ausgeschlossen. Bei der dritten Verwarnung erfolgt ein Ausschluss aus der ganzen Session. Ein grundsätzliches Teilnahmeverbot an jeglichen weiteren Sessionen kann der Vorstand mit mindestens 5 von 7 Stimmen beschliessen und gleichermassen wieder aufheben. Ein solches muss begründet werden.
2 Es besteht ein Recht der Jupa Teilnehmer*innen, die Einhaltung der Geschäftsordnung beim Vorstand (oder jedweder Leitung) einzufordern oder auf ihrer Basis Beschwerde einzulegen.
3 Bei einer Verwarnung hat die verwarnte Person das Recht, allein mit dem Vorstand darüber zu sprechen und die eigene Sicht darzulegen. Die finale Entscheidung liegt allerdings beim Vorstand.
4 Können sich das Jugendparlament und der Vorstand über die Auslegung der Geschäftsordnung nicht einigen, wird im Plenum (Mitsamt Vorstand) darüber abgestimmt.
Art 12: Briefkasten
1 In jeder Session wird vor dem Saal ein Briefkasten aufgestellt. In diesen Briefkasten können die Jupaler*innen Briefe und Zettel einwerfen, auf denen sie Ideen, konstruktive Kritik oder generelle Rückmeldungen dem Vorstand mitteilen können. Der Vorstand nimmt sich diesem Feedback an, beantwortet gegebenenfalls Fragen oder tritt anderweitig mit der Person in Kontakt, um die Angelegenheit zu klären oder Ideen weiterzuverfolgen. Beleidigende oder unseriöse Beiträge werden nicht behandelt.